Reform der ärztlichen Ausbildung und Finanzierung von Turnusärzt*innen
abgestimmt am
23.10.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine neun‑monatige Basisausbildung ein, definiert neue anerkannte Ausbildungsstätten, regelt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und legt Übergangs‑ sowie Finanzierungsbestimmungen fest.
einfache MehrheitXXV23.10.2014
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Eine neue neun‑monatige Basisausbildung (Basisausbildung) wird eingeführt, die vor der Facharztausbildung absolviert werden muss.
Die allgemeinen Erfordernisse für die selbstständige Berufsausübung werden von §§ 32‑37 auf §§ 34‑37 reduziert.
EWR‑ und Drittland‑Diplome werden unter definierten Bedingungen anerkannt; bei Drittlanddiplomen ist ein Nachweis von drei Jahren Berufstätigkeit im Herkunfts‑Staat erforderlich.
Vereine, Fonds und Gesellschaften mit beschränkter Haftung dürfen zur Finanzierung von Ausbildungs‑Dienstverhältnissen gegründet oder beteiligt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.