Anpassung des Filmförderungsgesetzes an EU‑AGVO und Gender‑Neutralität
abgestimmt am
23.10.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Filmförderungsgesetz an die EU‑AGVO an, führt gender‑neutrale Formulierungen ein und legt neue Grenzen für die staatliche Förderungsintensität fest.
einfache MehrheitXXV23.10.2014
Gesetz
Filmindustrie
Schwerpunkte
Das Österreichische Filminstitut wird als bundesweite Filmförderungseinrichtung definiert und fördert den Kinofilm sowie das gesamte österreichische Filmwesen.
Die Ziele der Filmförderung umfassen den Erhalt des europäischen Kulturerbes, die Qualitätssteigerung österreichischer Filme, Nachwuchsförderung und internationale Vernetzung.
Das Filminstitut soll die Ziele durch finanzielle Förderungen nach einem Auswahlverfahren und fachlich‑organisatorische Hilfestellungen umsetzen.
Die Ernennungsbefugnis für Aufsichtsrats‑ und Direktor*innen wird von den Ministerinnen/Ministern auf die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.