Erweiterung des ICC‑Statuts: Strafbarkeit von Gift, Gas und expandierenden Geschossen in nicht‑internationalen Konflikten
abgestimmt am
29.04.2014
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs um drei neue Tatbestände, die den Einsatz von Gift, toxischen Gasen und expandierenden Geschossen in nicht‑internationalen bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen strafbar machen. Die Änderung ist rein rechtlicher Natur und soll 2014 in Kraft treten.
einfache MehrheitXXV29.04.2014
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ergänzt wird ein neuer Tatbestand, der den Einsatz von Gift oder vergifteten Waffen in nicht‑internationalen Konflikten strafbar macht.
Ein weiterer Tatbestand deckt den Einsatz von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie entsprechenden Flüssigkeiten und Vorrichtungen ab.
Der dritte neue Tatbestand macht die Verwendung von Projektilen, die sich im Körper leicht ausdehnen oder flachdrücken, strafbar.
Die Änderung ist rein rechtlicher Natur und erfordert nur die Genehmigung des Nationalrats; sie hat keinen politischen Charakter.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.