Novelle des Maß‑ und Eichgesetzes: Kosten senken, Software‑Updates ermöglichen und Eichpflicht für Eisenbahnmessungen abschaffen
abgestimmt am
10.12.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Maß‑ und Eichgesetz: Es ersetzt veraltete Begriffe, hebt die Eichpflicht für Eisenbahn‑Messkomponenten auf, führt Jahreskennzeichnungen für Messgeräte ein, verpflichtet Hersteller zur schnellen Datenbereitstellung und erlaubt Software‑Updates sowie das Öffnen von Geräten für nicht‑eichrelevante Teile.
einfache MehrheitXXV10.12.2014
Gesetz
Maße und Gewichte
Schwerpunkte
Mehrere Textstellen im Gesetz werden von „Wirtschaft, Familie und Jugend“ zu „Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ geändert, um die aktuelle politische Schwerpunktsetzung zu reflektieren.
Die Aufzählung der Kalibrier-, Prüf‑ und Inspektionsstellen wird auf das Akkreditierungsgesetz 2012 umgestellt.
Messgeräte, die in den letzten drei Monaten des Jahres geprüft wurden, dürfen mit dem Jahreszeichen des Folgejahres gekennzeichnet werden, solange sie erst ab 1. Jänner des Folgejahres eingesetzt werden.
Hersteller müssen fehlende Informationen für die Eichung innerhalb von zehn Tagen elektronisch an die Eichbehörden übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.