Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen, damit österreichische Staatsbürger*innen in Deutschland (und umgekehrt) ihre Reisepässe bei ausgewählten lokalen Passbehörden beantragen können. Ein Pilotprojekt in Bonn richtet dafür einen EDV‑Arbeitsplatz mit Fingerabdruckscanner ein; die Kosten sind gering und werden größtenteils von den Antragstellenden getragen.
einfache MehrheitXXV22.04.2015
Andere
Ausweis
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen ermöglicht die Entgegennahme von Passanträgen und die Erfassung biometrischer Merkmale bei ausgewählten Passbehörden des jeweiligen Nachbarlandes.
Antragsteller*innen müssen sich persönlich ausweisen; die Behörde prüft die Unterlagen, erfasst biometrische Daten und übermittelt sie sicher an die zuständige Passbehörde des anderen Staates.
Für die Datenübermittlung wird eine Kostenpauschale erhoben, deren Höhe in einer späteren Durchführungsvereinbarung festgelegt wird.
Technik, Programme und Schulungen werden von der begünstigten Vertragspartei gestellt; die genauen Abläufe werden in einer Durchführungsvereinbarung geregelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.