Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen Österreich und Israel
abgestimmt am
11.12.2014
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die gemeinsame Produktion von Filmen zwischen Österreich und Israel. Es legt fest, welche Behörden Genehmigungen erteilen, welche finanziellen Beteiligungen erforderlich sind und wie Rechte und Förderungen aufgeteilt werden.
einfache MehrheitXXV11.12.2014
Andere
Filmindustrie
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ziel des Abkommens ist die Förderung von gemeinsamen Filmproduktionen zwischen Österreich und Israel, um kulturelle Bindungen zu stärken und wirtschaftliches Wachstum im audiovisuellen Bereich zu unterstützen.
Die zuständigen Behörden – das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in Österreich sowie das Ministerium für Kultur und Sport in Israel – prüfen und genehmigen jede Gemeinschaftsproduktion.
Nach Genehmigung erhalten die Produzenten alle nationalen Förderungen, die im jeweiligen Land für die Filmindustrie gelten; diese Begünstigungen gelten nur für den Produzenten des entsprechenden Staates.
Finanzielle Beteiligungen müssen zwischen 20 % und 80 % liegen; in Ausnahmefällen kann die Quote auf 10 % bis 90 % angepasst werden, wobei Drittstaatliche Produzenten mindestens 10 % beitragen müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.