Das Dokument regelt die Fortführung einer kostenfreien Erwachsenenbildungsinitiative von 2015 bis 2017. Es definiert ein 50:50‑Finanzierungsmodell zwischen Bund und Ländern, ermöglicht durch ESF‑Mittel eine Verdopplung der Fördermittel (außer Burgenland) und legt Qualitäts‑ sowie Monitoringstandards fest.
einfache MehrheitXXV20.11.2014
Andere
Primarstufe
Föderalismus
Schwerpunkte
Die Vereinbarung verlängert die kostenfreie Teilnahme an Bildungsmaßnahmen für Basisbildung und das Nachholen des Pflichtschulabschlusses von 2015 bis 2017.
Das Fördermodell sieht eine Kostenaufteilung von 50 % Bund und 50 % Länder vor; im Bereich Basisbildung können ESF‑Mittel die Gesamtsumme verdoppeln (außer Burgenland).
Einheitliche Qualitäts‑ und Zugangskriterien für beide Förderbereiche werden durch die Steuerungsgruppe festgelegt.
Die Auszahlung des Bundesanteils erfolgt zu Jahresbeginn; die Länder zahlen innerhalb von zwei Monaten an die Bildungsträger.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.