Novelle zur Umsetzung der EU‑Eisenbahnsicherheitsrichtlinie
abgestimmt am
20.11.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Eisenbahn‑ und Unfalluntersuchungsgesetz an, um fehlende EU‑Umsetzungen zu schließen: neue Prüf‑ und Entscheidungspflichten sowie erweiterte Unfalldefinitionen erhöhen die Sicherheit des Schienenverkehrs.
einfache MehrheitXXV20.11.2014
Gesetz
Schienentransport
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Verkehr kann von Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Überprüfung verlangen, wenn neue Rechtsvorschriften die Sicherheitsanforderungen wesentlich ändern.
Eine analoge Prüfpflicht wird für Eisenbahninfrastrukturunternehmen eingeführt, damit auch deren Sicherheitsmaßnahmen bei Rechtsänderungen geprüft werden.
Die Behörde muss innerhalb von vier Monaten über Anträge zu Betriebsbewilligungen, Sicherheitsbescheinigungen und Genehmigungen entscheiden.
Die Definition von Unfällen im Schienenbereich wird erweitert und in fünf Kategorien (Kollisionen, Entgleisungen, Bahnübergänge, Personenschäden, Brände/sonstige) unterteilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.