Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Zeugenschutz
abgestimmt am
29.04.2014
Zusammenfassung
Das Übereinkommen schafft eine gemeinsame Rechtsgrundlage für den grenzüberschreitenden Zeugenschutz, erlaubt Sicherheitsbehörden, im Ausland zu agieren und Waffen zu führen, und regelt den vertraulichen Austausch von Daten.
einfache MehrheitXXV29.04.2014
Andere
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ziel des Übereinkommens ist die Entwicklung und Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Zeugenschutz.
Die nationalen Kontaktstellen arbeiten direkt zusammen, um Zeugen zu übersiedeln, Informationen auszutauschen, logistische Unterstützung zu leisten und Personal zu schulen.
Beamte dürfen im Gastland Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenstände nur zur Notwehr oder Nothilfe mitführen; ihre Identität und Fahrzeuge können verschleiert werden, um die Sicherheit zu wahren.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Übereinkommens ausgetauscht werden, unterliegen den strengen Datenschutzvorgaben der EU und des Europarates.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.