Das Gesetz stärkt die Anti‑Doping‑Arbeit durch Einrichtung einer unabhängigen Kontrolleinrichtung, eines Nationalen Testpools und klarer Verfahren für Ausnahmeanträge sowie Kosten‑ und Strafregelungen.
einfache MehrheitXXV19.11.2014
Gesetz
Sport
Schwerpunkte
Ein Nationaler Testpool wird eingeführt, in dem Sportler nach sportart‑ und individueller Risikoabschätzung einem Top‑ oder Basissegment zugeordnet werden.
Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung wird als zentrale, weisungsfreie Behörde eingerichtet und erhält eigene Kommissionen (Ethik‑, Ärzte‑, Zahn‑, Veterinär‑, Rechts‑ und Auswahlkommission).
Die ÖADR führt Disziplinarverfahren bei Verstößen durch, besteht aus drei ständigen Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern mit juristischer bzw. sportmedizinischer Qualifikation.
Die Unabhängige Schiedskommission prüft Entscheidungen der ÖADR und kann diese auf Rechtswidrigkeit korrigieren; sie besteht aus vier Juristen, einem Chemiker und einem Sportmediziner.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.