Erweiterung des K‑SVFG um Notfall‑Beihilfen und liberalisierte Zuschussvoraussetzungen
abgestimmt am
11.12.2014
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz um Notfall‑Beihilfen und lockert die Voraussetzungen für Beitragszuschüsse, indem Mindesteinkünfte durch Einnahmen, Nebentätigkeiten und einen 3‑Jahres‑Durchschnitt ersetzt werden; zudem steigen der Zuschussbetrag und die Einkommensobergrenze.
einfache MehrheitXXV11.12.2014
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Fonds darf künftig nicht‑rückzahlbare Beihilfen in Notfällen gewähren, etwa für Lebensunterhalt, medizinische Kosten oder dringende Anschaffungen.
Die Voraussetzung für den Zuschuss wird erweitert: Mindesteinkünfte können jetzt auch durch Mindesteinnahmen erfüllt werden.
Ein 3‑Jahres‑Durchschnitt der Mindesteinnahmen reicht ebenfalls aus, um den Zuschuss zu erhalten.
Einkünfte aus künstlerischen Nebentätigkeiten (z. B. Vermittlung) werden in die Mindesteinkünfte einbezogen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.