EU‑Patientenmobilitätsgesetz – Stärkung der Patientenrechte und Harmonisierung der Gesundheitsberufs‑Qualifikationen
abgestimmt am
26.03.2014
Zusammenfassung
Das EU‑Patientenmobilitätsgesetz vereinheitlicht die Rechte von Patient*innen bei grenzüberschreitender Versorgung, richtet eine nationale Kontaktstelle ein und passt über 20 Gesundheits‑ und Sozialgesetze an EU‑Richtlinien an.
einfache MehrheitXXV26.03.2014
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Gesundheit Österreich GmbH übernimmt die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung über das öffentliche Gesundheitsportal.
Versicherte erhalten bei bestimmten stationären und hoch spezialisierten ambulanten Behandlungen im Ausland eine besondere Kostenerstattung, wenn sie vorher eine Vorabgenehmigung erhalten haben.
Die neue § 15b definiert die Struktur und Aufgaben der nationalen Kontaktstelle, inklusive Informationspflichten zu Dienstleistern, Qualitätsstandards, Patienten‑Rechten und Vorabgenehmigungen.
In fast allen betroffenen Gesundheits‑ und Sozialversicherungsgesetzen wird ein neuer Paragraph (z. B. § 3b) eingefügt, der die Umsetzung von EU‑Richtlinien zu Preis‑Transparenz, Berufsqualifikationen und Patientenrechten festlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.