Reorganisation des Strafvollzugs – Auflösung der Vollzugsdirektion
abgestimmt am
11.12.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz löst die Vollzugsdirektion auf, verlegt ihre Aufgaben in das Bundesministerium für Justiz und schafft dort eine Generaldirektion für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug. Gleichzeitig werden zahlreiche Verweise in anderen Gesetzen angepasst; Inkrafttreten ist 1. Juli 2015.
einfache MehrheitXXV11.12.2014
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Alle bisherigen Aufgaben der Vollzugsdirektion werden auf das Bundesministerium für Justiz übertragen.
Der bisherige Paragraph 12, der die Vollzugsdirektion als übergeordnete Behörde definiert, wird gestrichen.
Formulierungen, die die Vollzugsdirektion als Aufsichtsbehörde nennen, werden durch das Bundesministerium für Justiz ersetzt.
Im Bewährungshilfegesetz wird die Vollzugsdirektion durch das Bundesministerium für Justiz ersetzt, insbesondere bei der Dienstaufsicht über Beamte in privaten Vereinigungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.