Erweiterung des StGB um internationale Verbrechen und Vorgesetztenhaftung
abgestimmt am
11.12.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Strafgesetzbuch um neue Tatbestände zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Vorgesetztenhaftung sowie um Unverjährbarkeit für diese schweren Vergehen.
einfache MehrheitXXV11.12.2014
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Einführung von §§ 321a‑j, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und die Verantwortlichkeit von Vorgesetzten neu im StGB verankern.
Die Verjährungsfrist für Straftaten des 25. Abschnitts wird aufgehoben – solche Taten verjähren nie mehr.
Die Vollstreckbarkeit von Strafen, die wegen Straftaten des 25. Abschnitts verhängt werden, wird ebenfalls unverjährlich gemacht.
Neue Straftatbestände für das Verschwindenlassen von Personen (§ 312b) und den Schutz gefährdeter Arten (§ 181f) werden eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.