Einführung der UDRB und begleitende Änderungen im Nationalbank‑, Devisen‑ und Sanktionengesetz
abgestimmt am
11.12.2014Zusammenfassung
Das Gesetz ersetzt den bisherigen Referenzzinssatz SMR‑Bund durch die neue Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) und passt das Nationalbank‑, Devisen‑ und Sanktionengesetz an. Die OeNB berechnet die UDRB ab dem 1. April 2015, erhält erweiterte Daten‑Nutzungsbefugnisse, das Mandat des externen Rechnungsprüfers wird auf bis zu fünf Jahre verlängert und ein Mechanismus zum Abbau einer überzähligen Pensionsreserve wird eingeführt.einfache Mehrheit XXV 11.12.2014
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
- Ab dem 1. April 2015 ersetzt die UDRB den bisherigen SMR‑Bund als Bezugsgröße in allen Bundesgesetzen, Verordnungen und Verträgen.
- In privaten Verträgen gilt die UDRB, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren; für vor dem 1. April 2015 abgeschlossene Verträge wird ein von der OeNB festgelegter Korrekturfaktor angewendet.
- Die OeNB berechnet die UDRB täglich aus den gewichteten Durchschnittsrenditen aller österreichischen Bundesanleihen mit Restlaufzeit > 1 Jahr und veröffentlicht die Werte wöchentlich auf ihrer Website.
- Fehlt für einen Stichtag ein UDRB‑Wert, wird der zuletzt veröffentlichte Wert als Indikator verwendet.
Abstimmung
SPÖ (52)
ÖVP (47)
FPÖ (40)
GRÜNE (24)
STRONACH (11)
NEOS (9)
Abstimmung
SPÖ
(52)
ÖVP
(47)
FPÖ
(40)
GRÜNE
(24)
STRONACH
(11)
NEOS
(9)
Referenziert in
Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen, Nationalbankgesetz 1984, Sanktionengesetz 2010, Devisengesetz 2004 (AA-68)
einfache Mehrheit XXV 11.12.2014
Abänderung
Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen, Nationalbankgesetz 1984, Sanktionengesetz 2010, Devisengesetz 2004 (AA-69)
einfache Mehrheit XXV 11.12.2014
Abänderung
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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