Stärkung der Grenzkontrolle und Einführung eines Staatsbürgerschaftsentzugs bei Beteiligung an ausländischen Kampfhandlungen
abgestimmt am
10.12.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Grenzkontrolle: Behörden dürfen bei Minderjährigen die elterliche Zustimmung prüfen und bei Zweifeln die Ausreise verhindern; sie können zudem Personen mit entzogenem Pass den Grenzübertritt verwehren. Gleichzeitig wird ein neuer Staatsbürgerschaftsentzug eingeführt für österreichische Bürger, die freiwillig an bewaffneten Konflikten im Ausland teilnehmen.
einfache MehrheitXXV10.12.2014
Gesetz
Grenze
Schwerpunkte
Grenzkontrollbehörden dürfen bei Minderjährigen prüfen, ob die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter der Ausreise zugestimmt haben; bei begründeten Zweifeln können sie die Ausreise verhindern und das Reisedokument einziehen.
Personen, denen das Reisedokument (Pass, Personalausweis, Fremden‑ oder Konventionspass) entzogen wurde oder deren Ausstellung versagt ist, dürfen am Grenzübertritt gehindert werden; Verstöße können mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden.
Eine neue Verwaltungsübertretung wird eingeführt, die das unerlaubte Überschreiten der Grenze trotz entzogenem oder verweigertem Reisedokument unter Strafe stellt.
Ein neuer Entziehungstatbestand im Staatsbürgerschaftsgesetz erlaubt den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn ein Bürger freiwillig und aktiv an Kampfhandlungen im Ausland als Teil einer organisierten bewaffneten Gruppe teilnimmt, ohne dass er dadurch staatenlos wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.