Finanzausgleichsverlängerung 2015‑2016 & neue Zweckzuschüsse
abgestimmt am
11.12.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz verlängert das Finanzausgleichsgesetz 2008 bis Ende 2016, erhöht die Länderanteile an der Umsatzsteuer und legt neue Zweckzuschüsse für Kinderbetreuung sowie Frühförderung fest. Zusätzlich werden Ministerbezeichnungen angepasst und Fristen im Transparenzdatenbank‑ und Gebührengesetz geändert.
einfache MehrheitXXV11.12.2014
Gesetz
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Der Bund erhöht die Anteile der Länder an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, insbesondere an der Umsatzsteuer, um jährlich 20 Millionen € (2012‑14) und 10 Millionen € (2015‑16).
Der Bund gewährt den Ländern Zweckzuschüsse für den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten: 10 Mio. € (2011), 15 Mio. € jährlich (2012‑13) und 100 Mio. € jährlich (2014‑15); danach 52,5 Mio. € jährlich (2016‑17).
Zusätzlich gibt es Zweckzuschüsse für frühkindliche Sprachförderung: 5 Mio. € jährlich (2012‑14) und 20 Mio. € pro Kindergartenjahr (2015/16‑2017/18).
Die Frist für die Einsichtsberechtigung der Länder in die Transparenzdatenbank wird von 31. Dezember 2014 auf 31. Dezember 2015 verlängert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.