Gleichstellung von Frauen im Miliz‑Dienst und Anpassung der Bundesheerkommission
abgestimmt am
10.12.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Wehrgesetz 2001, um die Bezeichnung des zuständigen Ministers zu vereinheitlichen, die Parlamentarische Bundesheerkommission flexibler zu besetzen und Frauen den freiwilligen Dienst in Milizübungen zu ermöglichen. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2015.
2/3 MehrheitXXV10.12.2014
Gesetz
Verfassung
Verteidigung
Schwerpunkte
Der Begriff "Bundesminister für Landesverteidigung" wird durch "für militärische Angelegenheiten zuständigen Bundesminister" ersetzt und die Zusammensetzung der Parlamentarischen Bundesheerkommission wird flexibler gestaltet, sodass jede im Nationalrat vertretene Partei mindestens ein Mitglied hat.
Alle Verweise auf das Heeresdisziplinargesetz werden von der Fassung 2002 auf die aktuelle Fassung 2014 aktualisiert, um Rechtsklarheit zu gewährleisten.
Frauen können künftig auf freiwilliger Basis Milizübungen leisten; sie erhalten dieselben Rechte und Pflichten wie wehrpflichtige Männer, werden innerhalb eines Jahres nach Meldung informiert und unterliegen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. §§ 21, 23a, 26, 26a).
Die gesamten Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.