Gerichtsgebühren-Novelle 2014: Erleichterungen und Verwaltungsmodernisierung
abgestimmt am
11.12.2014
Zusammenfassung
Diese Novelle erleichtert den Zugang zum Recht durch Gebührenbefreiungen für Minderjährige und sozial schwächere Personen sowie durch eine effizientere gemeinsame Abwicklung von Grundbuchgebühren und Steuern.
einfache MehrheitXXV11.12.2014
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Minderjährige werden in wichtigen familienrechtlichen Verfahren (z. B. Unterhalt, Adoption, Ehemündigkeit) von der Gebührenpflicht befreit.
Die Gebühren für die Bestätigung von Pflegschaftsrechnungen werden für Personen mit geringem Vermögen (bis 20.000 Euro) gestrichen.
Die Eintragungsgebühr kann künftig gemeinsam mit der Grunderwerbsteuer beim Finanzamt bezahlt werden.
In den ersten Monaten bei der Beauftragung von Kinderbeiständen oder Besuchsmittlern fallen keine Gebühren an.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.