Novelle zu UG 2002 & HG 2005 – Gleichstellung, gemeinsame Studien, Spenden, Sterbedaten & Bauleitplan
abgestimmt am
10.12.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Universitäts‑ und Hochschulrecht: Es führt eine 50 %‑Frauenquote in allen Kollegialorganen ein, ergänzt den Frauenförderungsplan um einen Gleichstellungsplan, schafft ein Hochschulkollegium, regelt gemeinsame Studien zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, erlaubt die Einwerbung von Spenden und die Nutzung von Sterbedaten für Forschung und legt einen Bauleitplan für Universitätsimmobilien fest.
einfache MehrheitXXV10.12.2014
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Ein Frauenanteil von mindestens 50 % muss in allen Kollegialorganen (z. B. Senat, Universitätsrat) erreicht werden; zudem wird ein Gleichstellungsplan eingeführt, der das Thema Vereinbarkeit mit Kinder‑ und Pflegebetreuung umfasst.
Für gemeinsam eingerichtete Lehramtsstudien zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen wird eine Kooperationsklausel eingeführt, die abdingbare und unabdingbare studienrechtliche Bestimmungen unterscheidet.
Die Bundesanstalt Statistik Österreich darf Sterbedaten (Datum und Todesursache) an Forschungseinrichtungen übermitteln, sofern eine Ethikkommission zustimmt und die Daten nur für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
Plagiate und das Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen werden definiert; bei schwerwiegenden Verstößen kann das Rektorat bis zu zwei Semester vom Studium ausschließen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.