Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Belarus (2014)
abgestimmt am
25.03.2015
Zusammenfassung
Das Protokoll von 2014 ändert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Belarus. Es benennt das belarussische Finanzministerium als Ansprechpartner und passt den Informationsaustausch an den OECD‑Standard an, damit beide Länder steuerrelevante Daten besser teilen können.
einfache MehrheitXXV25.03.2015
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2015
Die zuständige belarussische Behörde wird zum Ministerium für Steuern und Abgaben geändert.
Artikel 26 wird an den OECD‑Standard angepasst, wodurch ein umfassender Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden ermöglicht wird.
Der Informationsaustausch gilt nur, wenn er für die Durchführung des Abkommens nötig ist und nicht gegen das Abkommen verstößt.
Bank- und Finanzinformationen dürfen nicht allein wegen fehlenden nationalen Interesses verweigert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.