Handwerker‑Bonus – Zuschuss für Renovierungsarbeiten
abgestimmt am
26.03.2014
Zusammenfassung
Das Handwerker‑Bonus‑Gesetz fördert Arbeitsleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum, um Schwarzarbeit zu reduzieren und die Wirtschaft anzukurbeln. Natürliche Personen erhalten einen Zuschuss von 20 % der reinen Arbeitskosten, höchstens 600 € pro Jahr, wobei das Bundesfinanzministerium ein Jahresbudget von 10 Mio. € (2014) bzw. 20 Mio. € (2015) bereitstellt.
einfache MehrheitXXV26.03.2014
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
Das Gesetz verfolgt drei Hauptziele: Schwarzarbeit bekämpfen, die redliche Wirtschaft stärken und konjunkturfördernde Impulse setzen.
Gefördert werden ausschließlich reine Arbeitsleistungen (inkl. Fahrtkosten) für Renovierungs‑, Erhaltungs‑ und Modernisierungsmaßnahmen an inländischem Wohnraum, die von einem zulässigen Gewerbebetrieb ausgeführt werden.
Antragsteller dürfen nur natürliche Personen sein, die den geförderten Wohnraum selbst nutzen (Eigentümer, Mieter oder Eigentümergemeinschaft).
Der Zuschuss beträgt 20 % der förderbaren Kosten, maximal 600 € pro Person und Jahr (bei einem Höchstbetrag von 3 000 € förderbarer Kosten).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.