Das bilaterale Abkommen regelt die gegenseitige Amtshilfe zwischen den Zollverwaltungen Österreichs und Belaruss, um Zollverstöße zu verhindern und zu verfolgen, wobei Datenschutz und klare Ausnahmen für Steuererhebungen festgelegt sind.
einfache MehrheitXXV25.03.2015
Andere
Zolltarifpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ziel des Abkommens ist die Verbesserung der Zollkontrolle und die Bekämpfung von Schmuggel, Steuerhinterziehung und anderen Verstößen durch gemeinsamen Informations‑ und Erfahrungsaustausch.
Amtshilfe kann sowohl auf ausdrückliche Anfragen als auch eigeninitiativ erbracht werden; sie umfasst Daten zu Waren, Transportmitteln, Verdachtslagen und technische Unterstützung.
Der Austausch von personenbezogenen Daten ist an strenge Datenschutz‑ und Sicherheitsstandards gebunden; die Daten dürfen nur für das im Abkommen genannte Ziel verwendet werden.
Ausgenommen von der Amtshilfe sind die Erhebung von Zöllen, Steuern, Geldstrafen sowie die Festnahme von Personen – diese bleiben rein nationale Zuständigkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.