Einführung der Spezialqualifikation Basismobilisation und weitere Anpassungen im Gesundheitsberuferecht
abgestimmt am
21.01.2015Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Spezialqualifikation „Basismobilisation“ für medizinische Masseure ein, reduziert die verkürzte Ausbildung von 875 auf 580 Stunden und passt das MTD‑Gesetz sowie das Medizinische‑Assistenzberufe‑Gesetz an.einfache Mehrheit XXV 21.01.2015
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Spezialqualifikation „Basismobilisation“, die medizinischen Masseuren und Heilmasseuren erlaubt, Patienten bei Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen zu unterstützen. Die Ausbildung umfasst insgesamt 80 Stunden (je 40 Stunden Theorie und Praxis).
- Reduzierung der verkürzten Ausbildung von 875 auf 580 Stunden für gewerbliche Masseure, die zur medizinischen Masseur‑Ausbildung wechseln. Gilt für Ausbildungen, die ab dem 1. März 2015 beginnen, und tritt am 1. September 2015 in Kraft.
- Der bisherige § 27, der die verkürzte Ausbildung für diplomierte medizinisch‑technische Fachkräfte regelte, wird vollständig gestrichen, weil diese Fachkräfte bereits über die neue Qualifikation verfügen.
- Vereinfachung der Berufsausübungsregelungen im MTD‑Gesetz: Die Regelungen werden vereinheitlicht, Registrierungsfristen verschoben und die Berufsausübung wird flexibler gestaltet.
Abstimmung
SPÖ (52)
ÖVP (47)
FPÖ (40)
GRÜNE (24)
STRONACH (11)
NEOS (9)
Abstimmung
SPÖ
(52)
ÖVP
(47)
FPÖ
(40)
GRÜNE
(24)
STRONACH
(11)
NEOS
(9)
Referenziert in
Harmonisierung der Masseurberufe (323/UEA)
einfache Mehrheit XXV 21.01.2015
Entschließung
Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, MTD-Gesetz und Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (AA-73)
einfache Mehrheit XXV 21.01.2015
Abänderung
Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, MTD-Gesetz und Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (AA-74)
einfache Mehrheit XXV 21.01.2015
Abänderung
Reden
7 Reden insgesamt
Pro
Contra
Hechtl Johann
SPÖ
Dokumente (PDFs)
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