Das Abkommen verpflichtet Österreich und Brasilien, sich gegenseitig Personen auszuliefern, die wegen strafbarer Handlungen gesucht werden. Es legt Voraussetzungen, Ablehnungsgründe und Verfahrensgarantien fest und trat 2015 in Kraft.
einfache MehrheitXXV07.07.2015
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Beide Staaten verpflichten sich, Personen auszuliefern, die wegen einer strafbaren Handlung gesucht werden, wenn diese mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.
Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn die Tat politischer Natur ist, rein militärisch, mit Todesstrafe bedroht (ohne Garantie), bei Minderjährigen, bei Gefahr von Folter oder aus anderen menschenrechtlichen Gründen.
Der Auslieferung unterliegen Verfahrensgarantien: Recht auf Verteidigung, Übersetzer, Vorläufige Haft auf Antrag, Frist von 60 Tagen für die Übergabe, und Pflicht zur Begründung jeder Ablehnung.
Die Kosten bis zur Übergabe trägt der ersuchte Staat, die Transportkosten nach der Übergabe übernimmt der ersuchende Staat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.