Einrichtung und Finanzierung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (2014‑2020)
Zusammenfassung
Das interne Abkommen richtet den 11. Europäischen Entwicklungsfonds ein, legt die Beitragsanteile der EU‑Mitgliedstaaten fest und verteilt die Mittel an AKP‑Staaten und Überseegebiete für die Armutsbekämpfung im Zeitraum 2014‑2020.einfache Mehrheit XXV 29.04.2014
Andere
Europäische Union
namentliche Abstimmung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Ein 11. Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) wird eingerichtet, der insgesamt 30 506 Mio. EUR umfasst.
- Davon werden 29 089 Mio. EUR den AKP‑Staaten und 364,5 Mio. EUR den Überseegebieten (ÜLG) zugewiesen.
- Die EIB kann bis zu 2,6 Mrd. EUR als Darlehen an AKP‑Staaten und ÜLG vergeben; die Mitgliedstaaten übernehmen dafür eine Bürgschaft von 75 %.
- Ein Ausschuss (EEF‑Ausschuss) aus Vertretern der Mitgliedstaaten wird bei der Kommission eingerichtet, das Stimmgewicht ist nach Beiträgen verteilt.
Referenziert in
Reden
7 Reden insgesamt
Pro
Contra
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.