Einrichtung und Finanzierung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (2014‑2020)

abgestimmt am 29.04.2014

Zusammenfassung

Das interne Abkommen richtet den 11. Europäischen Entwicklungsfonds ein, legt die Beitragsanteile der EU‑Mitgliedstaaten fest und verteilt die Mittel an AKP‑Staaten und Überseegebiete für die Armutsbekämpfung im Zeitraum 2014‑2020.
einfache Mehrheit XXV 29.04.2014
Andere
Europäische Union
namentliche Abstimmung
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Ein 11. Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) wird eingerichtet, der insgesamt 30 506 Mio. EUR umfasst.
  • Davon werden 29 089 Mio. EUR den AKP‑Staaten und 364,5 Mio. EUR den Überseegebieten (ÜLG) zugewiesen.
  • Die EIB kann bis zu 2,6 Mrd. EUR als Darlehen an AKP‑Staaten und ÜLG vergeben; die Mitgliedstaaten übernehmen dafür eine Bürgschaft von 75 %.
  • Ein Ausschuss (EEF‑Ausschuss) aus Vertretern der Mitgliedstaaten wird bei der Kommission eingerichtet, das Stimmgewicht ist nach Beiträgen verteilt.

Reden

7 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:03 min
Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP EU Partnerschaftsabkommens
Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP EU Partnerschaftsabkommens
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