Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
abgestimmt am
07.07.2015
Zusammenfassung
Österreich zieht seine rechtlichen Vorbehalte zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurück, um die internationale Rechtslage vollständig mit der nationalen Praxis in Einklang zu bringen.
einfache MehrheitXXV07.07.2015
Andere
junger Mensch
Menschenrechte
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich zieht seine Vorbehalte zu den Artikeln über Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Informationszugang für Kinder zurück.
Die Erklärungen zur Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten werden aufgehoben, da sie durch neue internationale Abkommen hinfällig sind.
Die Maßnahme dient der rechtlichen Bereinigung und der vollständigen Umsetzung der Kinderrechte.
Es entstehen durch diese Anpassung keine zusätzlichen finanziellen Kosten für den Staat.
Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte zu Art. 13, 15 und 17 sowie der Erklärungen zu Art. 38 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
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