Reform der Sozial‑ und Rentenleistungen für Kriegsopfer, Behinderte und Contergan‑Geschädigte
abgestimmt am
23.04.2015
Zusammenfassung
Das Gesetz reformiert die Renten- und Sozialleistungen für Kriegsopfer, Behinderte und Contergan‑Geschädigte, hebt das Kriegsopfer‑ und Behindertenfondsgesetz auf und führt eine neue monatliche Rente für Contergan‑Opfer ein.
einfache MehrheitXXV23.04.2015
Gesetz
soziale Sicherheit
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
Das Kriegsopferversorgungsgesetz wird vereinfacht: Die Zusatzrente wird nur gezahlt, wenn das monatliche Einkommen des Schwerbeschädigten den Richtsatz für Witwenpension nicht erreicht. Die Familienzulage wird in doppelter Höhe ausgezahlt und darf nicht gekürzt werden.
Im Opferfürsorgegesetz wird eine zusätzliche Zulage von € 277,90 für Empfänger von Blind‑ oder Pflegezulage eingeführt.
Kleine Änderungen im Heeresversorgungsgesetz, u. a. die Erweiterung der Bezugspunkte für eingetragene Partnerschaften.
Im Verbrechensopfergesetz wird die Kostenübernahme für Kriseninterventionen durch Psychotherapeuten eingeführt und die Direktabrechnung mit dem Psychotherapeuten ermöglicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.