Änderung des Gentechnikgesetzes zur Sicherung der nationalen Selbstbestimmung beim GVO-Anbau
abgestimmt am
08.07.2015
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht Österreich die Selbstbestimmung beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
einfache MehrheitXXV08.07.2015
Gesetz
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Österreich erhält das Recht, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf seinem Gebiet zu beschränken oder zu verbieten.
Die Gesundheitsministerin kann im Zulassungsverfahren die Europäische Kommission auffordern, das österreichische Gebiet vom Anbau auszunehmen.
Wenn ein Antragsteller die Ausnahme nicht innerhalb von 30 Tagen bestätigt, wird das Gebiet automatisch vom Geltungsbereich der Zulassung ausgeschlossen.
Es gibt eine Übergangsfrist für bereits bestehende Zulassungen, die zwischen April und Oktober 2015 genutzt werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.