Einführung des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes (ZvVG)
abgestimmt am
20.05.2015
Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die Aufsicht über Zentralverwahrer in Österreich und führt neue Sicherheitsstandards für die Wertpapierabwicklung ein.
einfache MehrheitXXV20.05.2015
Gesetz
Finanzwesen
Europäische Union
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Finanzmarktaufsicht wird als die zentrale Behörde für die Überwachung von Zentralverwahrern in Österreich festgelegt.
Die Aufsichtsbehörde erhält weitreichende Befugnisse, wie etwa das Recht zur Einsicht in Bücher und Datenträger sowie die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen.
Zentralverwahrer müssen detaillierte Pläne zur Sanierung und Abwicklung vorlegen, um die Fortführung ihrer kritischen Aufgaben im Krisenfall zu sichern.
Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen: bis zu 5 Millionen Euro für natürliche Personen und bis zu 20 Millionen Euro (oder 10 % des Umsatzes) für Unternehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.