Erweiterung der Kurzarbeits‑ und Altersförderung im AMPFG
abgestimmt am
17.06.2015
Zusammenfassung
Das Gesetz verlängert die Finanzierung von Kurzarbeits‑ und Alters‑Beihilfen über die Arbeitslosenversicherung, erhöht die Obergrenzen und soll die Beschäftigung von Personen über 50 Jahren stärken.
einfache MehrheitXXV17.06.2015
Gesetz
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Kurzarbeitsbeihilfen und Qualifizierungsbeihilfen können bis 2019 aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, wobei jährlich maximal 20 Mio. € ausgegeben werden dürfen.
Die Obergrenze für Beihilfen an Personen ab 50 Jahren wird für 2016 und 2017 auf je 250 Mio. € erhöht (bisher 150 Mio. €). Davon dürfen bis zu 60 % für Eingliederungs‑ und Kombilohn‑Beihilfen und bis zu 40 % für sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Projekte verwendet werden.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft und gelten für die genannten Finanzjahre; darüber hinaus gibt es keine feste Ablaufregelung im Gesetz.
Durch die Maßnahme sollen bis 2019 mindestens 58 % der 50‑ bis 64‑Jährigen beschäftigt sein und die Arbeitslosenquote dieser Gruppe auf höchstens 9 % sinken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.