Dieses Gesetz ermöglicht es Österreich, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durch nationale und regionale Verbote einzuschränken und koordiniert dies über einen neuen Beirat.
2/3 MehrheitXXV08.07.2015
Gesetz
Verfassung
namentliche Abstimmung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Ziel des Gesetzes ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt durch die Vermeidung unerwünschter Auswirkungen von Gentechnik.
Es wird ein Beirat eingerichtet, der aus Vertretern von Bund und Ländern sowie verschiedenen Interessensgruppen besteht, um die österreichische Anbaupolitik zu koordinieren.
Die Bundesländer erhalten die rechtliche Grundlage, den Anbau von GVO in ihrem Gebiet oder in Teilen davon (z. B. auf Gemeindeebene) zu untersagen.
Anbauverbote müssen sachlich begründet sein, etwa durch umweltpolitische Ziele, die Stadt- und Raumordnung oder den Schutz der landwirtschaftlichen Vielfalt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.