Harmonisierung der Prüfungsregelungen für Berufsschulen und Kollegs
abgestimmt am
09.07.2015
Zusammenfassung
Das Gesetz harmonisiert die Prüfungsregelungen für Berufsschulen, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, führt ein neues Drei‑Säulen‑Prüfungsmodell ein und legt neue Fristen für Wiederholungen fest. Die Änderungen gelten ab 1. September 2015, mit Hauptterminen ab 2017.
einfache MehrheitXXV09.07.2015
Gesetz
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
Mehrere alte Sonderregelungen für das Realgymnasium an der Theresianischen Militärakademie werden gestrichen.
Das Wort „Pflichtgegenstände“ wird durch „Module“ ersetzt, sodass Studierende in allen Modulen ein Kolloquium ablegen können.
Die Abschnitte § 33‑41 regeln das neue Drei‑Säulen‑Modell (Vor‑ und Hauptprüfung, Abschlussarbeit) und die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen.
Die neuen Prüfungsbestimmungen treten am 1. September 2015 in Kraft; die eigentlichen Haupttermine gelten ab 2017, mit Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung per Schuljahr 2015/16.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.