Einspruch gegen den Beitritt Tadschikistans zum Haager Beglaubigungsübereinkommen
abgestimmt am
10.12.2015
Zusammenfassung
Österreich erhebt Einspruch gegen den Beitritt Tadschikistans zum Haager Übereinkommen zur Vereinfachung der Urkundenbeglaubigung, um das Risiko gefälschter Dokumente zu minimieren.
einfache MehrheitXXV10.12.2015
Andere
Gerichtswesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich möchte den Beitritt Tadschikistans zum Haager Übereinkommen verhindern.
Grund für den Einspruch ist die hohe Korruptionsrate in Tadschikistan, die das Risiko gefälschter Urkunden erhöht.
Ohne Einspruch könnten tadschikische Dokumente (z.B. für Passangelegenheiten) ohne Prüfung als echt gelten.
Der Einspruch stützt sich rechtlich auf die Bestimmungen des Übereinkommens.
Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Tadschikistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.