Modernisierung des europäischen Auslieferungsverfahrens
abgestimmt am
12.11.2015
Zusammenfassung
Das Vierten Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen zielt darauf ab, die internationale Zusammenarbeit bei der Auslieferung von Straftätern durch modernere Kommunikationswege und schnellere Verfahren zu verbessern.
einfache MehrheitXXV12.11.2015
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Modernisierung der Auslieferungsverfahren zwischen Europarat-Mitgliedstaaten zur effektiveren Kriminalitätsbekämpfung.
Veränderung der Verjährungsregeln: Eine Auslieferung wird grundsätzlich nicht mehr allein deshalb abgelehnt, weil die Tat nach dem Recht des Staates, der die Person behalten will, verjährt ist.
Einführung von verbindlichen Entscheidungsfristen von maximal 90 Tagen für Ersuchen um Zustimmung zur weiteren Strafverfolgung oder Weiterlieferung.
Erleichterung der Kommunikation durch die Zulassung von elektronischen Mitteln wie E-Mail und Telefax.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.