Budgetbegleitgesetz 2016 – zentrale Änderungen in Finanzen, Sozial‑ und Gesundheitsrecht
abgestimmt am
24.11.2015
Zusammenfassung
Das Budgetbegleitgesetz 2016 bündelt zahlreiche Änderungen: ein 4‑Mio‑€‑Zuschuss für Salzburg, Anpassungen im Bundeshaushalts‑ und Haftungs‑Gesetz, Einführung eines Freiwilligen Integrationsjahres mit Förderverein, neue Berichtspflichten, indexierte Gesundheits‑ und Lebensmittel‑Gebühren sowie verschärfte Regelungen im Suchtmittel‑Gesetz.
einfache MehrheitXXV24.11.2015
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund gewährt dem Land Salzburg im Jahr 2016 einen einmaligen Zweckzuschuss von vier Millionen Euro zum 200‑jährigen Jubiläum.
Im Bundeshaushaltsgesetz 2013 werden Formulierungen von „gemeinschaftsrechtlich“ zu „unionsrechtlich“ geändert und § 118 vollständig gestrichen.
Die Haftungsobergrenze des Bundes wird von 180,9 Mrd. € auf 182,5 Mrd. € erhöht; die Schwelle für bestimmte Haftungen steigt von 900 Mio. € auf 2,5 Mrd. €.
Ein neues Freiwilliges Integrationsjahr wird eingeführt, das Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte ein Jahr gemeinnütziger Tätigkeit ermöglicht; ein Förderverein unterstützt die Träger mit jährlichen Zuschüssen von 720 000 €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.