Änderung des Bundes‑Verfassungsgesetzes: Sprengel‑Zusammenarbeit, Zuständigkeits‑ und Terminregelungen
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Übergangsgesetz von 1920. Er führt neue Regelungen für die Zusammenarbeit von Bezirksbehörden ein, legt fest, dass Sprengel durch Verordnungen bestimmt werden, und schafft Fristen für die Zustimmung der Bundesregierung zu Landtagsbeschlüssen.2/3 Mehrheit XXV 05.10.2016
Gesetz
Verfassung
Gliedstaat
Zweite Kammer
Verwaltungsreform
Schwerpunkte
- Ermöglicht eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden, wenn seltene, fachlich anspruchsvolle Verfahren anfallen oder Aufgaben außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erledigt werden müssen.
- Legt fest, dass die Sprengel der politischen Bezirke durch eine Verordnung der jeweiligen Landesregierung bestimmt werden.
- Bestimmt, dass die Sprengel der Bezirksgerichte durch eine Bundesverordnung festgelegt werden.
- Entfernt drei bisherige Sätze aus Art. 97 Abs. 2, die bislang die Zuständigkeit von Landesbehörden regelten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.