Umsetzung der Verbraucherrechte‑Richtlinie (VRUG) – Einführung des Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetzes
abgestimmt am
29.04.2014
Zusammenfassung
Das VRUG setzt die EU‑Verbraucherrechte‑Richtlinie um, führt das FAGG ein und stärkt den Verbraucherschutz durch neue Informations- und Widerrufsregelungen.
einfache MehrheitXXV29.04.2014
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Der Gefahrenübergang bei Versand von Waren wird auf den Moment der Übergabe an den Beförderer (bzw. an den Verbraucher) festgelegt, um das Risiko klar zuzuordnen.
Unternehmer müssen vor Vertragsabschluss umfassende Informationen (z. B. Preis, Lieferbedingungen, Widerrufsrecht) klar und verständlich bereitstellen.
Verbraucher erhalten ein 14‑tägiges Rücktrittsrecht, das bei Kaufverträgen ab Erhalt der Ware und bei anderen Verträgen ab Vertragsabschluss beginnt.
Fehlt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate plus 14 Tage.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.