Zusammenfassung
Der Bericht der Arbeitsgruppe StGB 2015 schlägt umfassende Reformen des Strafgesetzbuchs vor, darunter neue Wertgrenzen, Anpassungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe, neue Straftatbestände für Computerkriminalität, Datenausspähung und Cybermobbing sowie Änderungen bei Fahrlässigkeit, Körperverletzung und Raub.einfache Mehrheit XXV 30.06.2015
Bericht
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Begriff "gewerbsmäßig" wird zu "berufsmäßig" geändert, um klare objektive Kriterien für wiederholte Delikte zu schaffen.
- Die Definition der "gefährlichen Drohung" wird entlastet, indem die Aufzählung der Rechtsgüter gestrichen wird – das Kernkriterium bleibt die Fähigkeit, Besorgnis zu erregen.
- Computerkriminalität wird erweitert: Hacking‑Handlungen, Datenbeschädigung und Störung kritischer Infrastrukturen erhalten höhere Strafrahmen (bis zu 2 Jahre).
- Ein neuer Straftatbestand "Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels" wird eingeführt, mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (dreijährig bei berufsmäßiger Tat).
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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