Zusammenfassung
Der Bericht der Bundesregierung (2011‑2013) gibt einen Überblick über die bestehenden internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden und deren Höchstbeträge. Es wird gezeigt, dass seit 2010 keine neuen Instrumente geschaffen wurden, während auf EU‑Ebene ein nicht vollständig ratifiziertes Änderungsprotokoll zum Wiener Übereinkommen existiert. Nach Fukushima wird ein einheitliches Haftungsregime wieder stärker gefordert.einfache Mehrheit XXV 28.06.2016
Bericht
Bürgerliches Recht
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
- Es gibt fünf zentrale internationale Haftungsinstrumente, die die Haftung für Atomschäden auf unterschiedliche Höchstbeträge beschränken – von 15 Millionen SZR bis zu mindestens 800 Millionen Euro.
- Seit dem Bericht zum 31. Dezember 2010 wurden keine neuen internationalen Haftungsinstrumente geschaffen.
- Die EU hat ein Änderungsprotokoll zum Wiener Übereinkommen beschlossen, das jedoch nur von wenigen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde und bislang keine praktische Wirkung entfaltet hat.
- Nach der Fukushima‑Katastrophe 2011 ist die Forderung nach einem einheitlichen europäischen bzw. internationalen Atomhaftungsregime wieder stärker in den Vordergrund gerückt; die Europäische Kommission hat hierzu Konsultationen und eine Konferenz im Jahr 2014 durchgeführt.
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