Rechnungshof – Sonderaufgaben nach Parteien‑ und Medien‑Gesetzen
abgestimmt am
09.11.2016
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüft seit 2012 die Rechenschaftsberichte der Parteien, Spenden über 50 000 EUR und Medien‑Kooperationen. Wegen fehlender Einsichts‑ und Prüfungsrechte kann er nur formale Kontrollen durchführen, was zu vielen Unrichtigkeiten führt. Die bestehenden Sanktionen sind ungleich verteilt und das Verfahren verursacht hohen Verwaltungsaufwand.
einfache MehrheitXXV09.11.2016
Bericht
Inkompatibilität
Politische Partei
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof muss die von den Parteien übermittelten Rechenschaftsberichte formal prüfen und anschließend auf seiner Website veröffentlichen, ohne jedoch das Recht zu haben, deren inhaltliche Richtigkeit zu kontrollieren.
Spenden über 50 000 EUR müssen vom Rechnungshof unverzüglich veröffentlicht werden; die Meldungen enthalten jedoch häufig keine Angaben zum Eingangsdatum, sodass die Nachvollziehbarkeit fehlt.
Die Höchstgrenze für Wahlwerbungsausgaben (7 Mio. EUR) gilt einheitlich für alle Wahlarten, obwohl die tatsächlichen Kosten je nach Ebene stark variieren – eine Differenzierung wird gefordert.
Der Rechnungshof befragt rund 6 000 Rechtsträger zu ihren Rechtsgeschäften mit den von den Parteien angegebenen Beteiligungsunternehmen; die gemeldeten Daten können nicht auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.