Zusammenfassung
Der Bericht fasst die Aktivitäten der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes im Jahr 2014 zusammen. Er enthält Zahlen zu gemeldeten Vorfällen, durchgeführten Untersuchungen und erteilten Sicherheitsempfehlungen für Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen und Zivilluftfahrt.einfache Mehrheit XXV 30.10.2015
Bericht
Verkehr
Schwerpunkte
- Der Bericht legt die gesetzliche Verpflichtung fest, dass die SUB jährlich bis spätestens 30. September einen umfassenden Tätigkeitsbericht vorlegen muss.
- Für den Bereich Schifffahrt definiert das Gesetz, dass alle Unfälle auf Binnen- und Seewasser von den jeweiligen Schiffsführern an die SUB gemeldet werden müssen.
- Im Seilbahn‑Sektor ist die Meldung von Unfällen und Störungen an die SUB durch den Betreiber verpflichtend.
- Im Luftfahrt‑Bereich müssen Unfälle und schwere Störungen gemäß Verordnung (EU) 996/2010 an die SUB gemeldet werden; die Meldungen laufen über die Austro Control GmbH.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.