Rechnungshof‑Bericht zu Universitätsräten Graz & Innsbruck
abgestimmt am
31.01.2017
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Arbeit der Universitätsräte an der Kunstuniversität Graz und der Medizinischen Universität Innsbruck. Dabei wurden Governance‑Strukturen, Vergütungen, Zusammenarbeit mit Rektorat und Senat sowie Transparenz von Entscheidungen untersucht.
einfache MehrheitXXV31.01.2017
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Der Universitätsrat ist ein gesetzlich verankertes Kontroll‑ und Steuerungsorgan, das u. a. Entwicklungspläne, Leistungsvereinbarungen und Budgetvoranschläge genehmigen muss.
Die Vergütungen der Ratsmitglieder sind frei festsetzbar; an der MedUni Innsbruck liegen sie fast dreimal so hoch wie an der KunstUni Graz.
Die Auswahl der Ratsmitglieder erfolgt durch Senate und Bundesregierung; das Verfahren ist teilweise informell und nicht immer dokumentiert.
Befangenheit und Unvereinbarkeiten sollen durch jährliche Erklärungen offengelegt werden; an der KunstUni Graz fehlt eine entsprechende Regelung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.