Rechnungshof‑Kritik an AirPower 2013 – Fehlgenehmigungen, illegale Förderung & Kostenüberschreitungen

Zusammenfassung

Der Rechnungshof kritisiert die AirPower‑2013 wegen fehlender Genehmigung, rechtswidriger Förderung und ineffizienter Kosten, wobei das Projekt ein Defizit von rund 0,74 Mio. € aufwies.
einfache Mehrheit XXV 08.11.2017
Bericht
Luftverkehr
Verteidigung
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Das BMLVS hat für die AirPower‑2013 keine Bewilligung nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 eingeholt, obwohl das Rahmenprogramm darunter fiel.
  • Die Förderung des Landes Steiermark in Höhe von 800 000 € war nach § 2 Finanz‑Verfassungs‑Gesetz 1948 nicht zulässig, weil die AirPower komplett im Hoheitsbereich durchgeführt wurde.
  • Das Sponsoring von Red Bull (905 000 €) wurde nicht als vergaberechtsrelevanter Beschaffungs­vorgang ausgeschrieben, obwohl es über die Direktvergabe‑Grenze von 100 000 € hinausging.
  • Die tatsächlichen Aufwendungen des BMLVS betrugen 3,749 Mio. €, damit lag das Defizit gegenüber den Einnahmen bei rund 0,736 Mio. €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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