Pension reforms in Tirol, Vorarlberg & Vienna – RH report
abgestimmt am
23.09.2015
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Beamtenpensionsreformen in Tirol, Vorarlberg und Wien. Er stellte fest, dass die Modelle stark voneinander abweichen und empfiehlt ein einheitliches Pensionskonto mit einer dreistufigen Übergangsregelung, um langfristige Kosten zu senken und die Gleichwertigkeit zum Bund sicherzustellen.
einfache MehrheitXXV23.09.2015
Bericht
Gliedstaat
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der RH schlägt einen dreistufigen Reformvorschlag vor: (1) Einführung eines Pensionskontos für neue Beamte, (2) Parallelrechnung für Geburtsjahrgänge ab 1961 und (3) weitere Einsparungen durch Anpassung von Abschmelzungs‑ und Zuschlagsätzen.
Die Umsetzung des Pensionskontos würde für Tirol zwischen 2012 und 2049 Einsparungen von rund 36 Mio. € (gegenüber dem bestehenden Modell) ermöglichen.
Für Wien ergeben sich bei Einführung des Pensionskontos und der Parallelrechnung Einsparungen von etwa 130 Mio. € (2010‑2047) für die kommunalen Beamten.
Der RH empfiehlt, die Abschläge für Korridorpensionen einheitlich auf 3,36 % p.a. zu setzen und das Antrittsalter auf mindestens 62 Jahre anzuheben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.