Evaluierung des KorrStrÄG 2012 – Wirkung und offene Fragen

Zusammenfassung

Der Bericht bewertet das 2012 eingeführte Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz, dessen neue Regelungen zur Amtsträgerdefinition und zu Vorteilsannahme zu mehr ermittelten Fällen und einer stärkeren internationalen Position Österreichs geführt haben, aber noch Unklarheiten bei geringen Vorteilen bestehen.
einfache Mehrheit XXV 12.10.2016
Bericht
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Das Gesetz erweitert die inländische Gerichtsbarkeit und definiert Amtsträger neu, sodass nun auch Abgeordnete, Organmitglieder öffentlicher Unternehmen und Schiedsrichter unter das Korruptionsstrafrecht fallen.
  • Neue Straftatbestände für die (passive) Vorteilsannahme (§ 306) und die (aktive) Vorteilszuwendung (§ 307b) wurden eingeführt, um korrupte Einflussnahme präziser zu bestrafen.
  • Seit Inkrafttreten (1. Januar 2013) stieg die Zahl der Verfahren nach §§ 304‑308 um etwa 50 % bis 2015, was auf eine höhere Aufdeckungsquote und das veränderte Strafrecht zurückzuführen ist.
  • Auch das Delikt der Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten (§ 309) verzeichnete seit 2013 einen kontinuierlichen Anstieg.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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