Rechnungshof‑Check: Missstände im HIV‑Unterstützungsfonds
abgestimmt am
01.03.2017
Zusammenfassung
Der Rechnungshof kritisiert den HIV‑Unterstützungsfonds wegen fehlender Definition von Hilfsbedürftigkeit, unzulässiger Rückzahlungen an die Gründerin und schwacher interner Kontrollen, gibt aber Empfehlungen zur Verbesserung.
einfache MehrheitXXV01.03.2017
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Fonds hat Mittel an die ÖHG zurückgezahlt, obwohl die Satzung das nicht erlaubt.
Der Begriff "Hilfsbedürftigkeit" ist in der Satzung nicht definiert, wodurch die Vergabe von Leistungen nicht eindeutig geprüft wird.
Das interne Kontrollsystem ist schwach, weil Fondsleiter und Stellvertreter gleichzeitig Vorstandsmitglieder sind und sich selbst kontrollieren.
Der Wirtschaftstreuhänder erhält jährlich rund 5.300 € Honorar, jedoch fehlt ein schriftlicher Vertrag, der Leistungen und Vergütung regelt.
Tätigkeitsbericht 2016 des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/24 sowie Berichte des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/17, Reihe Bund 2016/18 und Reihe Bund 2016/19
Tätigkeitsbericht 2016 des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/24 sowie Berichte des Rechnungshofes, Reihe Bund 2016/17, Reihe Bund 2016/18 und Reihe Bund 2016/19
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