Zusammenfassung
Der Bericht 2012 beschreibt die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Umzug des Verfassungsgerichtshofs, die Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs und liefert statistische Daten zu Fallzahlen und Entscheidungen.einfache Mehrheit XXV 19.05.2014
Bericht
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Die Verwaltungsgerichts‑Novelle 2012 hat die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt und damit ein zentrales Reformziel der Bundesverfassung verwirklicht.
- Durch die Novelle entfällt das Sonderbeschwerderecht nach Art. 144a B‑VG, sodass Asylsachen künftig beim Bundesverwaltungsgericht geprüft werden.
- Der VfGH hat in mehreren Entscheidungen die Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen, z. B. im Glücksspielgesetz (§ 60 Abs. 24), bestätigt.
- Der Umzug des VfGH am 20. August 2012 in das neue Gebäude Freyung 8 hat die räumliche Konzentration verbessert und die Wege für Kommunikation und Arbeitsabläufe verkürzt.
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