Evaluierung und Weiterentwicklung des österreichischen Gleichbehandlungsrechts

Zusammenfassung

Der Bericht bewertet das österreichische Gleichbehandlungsgesetz und die Arbeit von GBK und GAW, zeigt strukturelle Schwächen sowie unklare Rechtsnormen und gibt zahlreiche Reformvorschläge.
einfache Mehrheit XXV 06.12.2016
Bericht
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Bericht kritisiert, dass § 30 GlBG unklar lässt, ob nur der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen oder auch deren Inhalt geschützt ist.
  • Die Frist von 14 Tagen für die Anfechtung einer diskriminierenden Kündigung wird als zu kurz angesehen; die Gruppe schlägt eine Verlängerung auf vier Wochen vor.
  • Der aktuelle Höchst‑Schadenersatz von drei Monatsentgelten wird als zu niedrig bewertet; ein genereller Mindestschadenersatz von 1 000 € soll eingeführt werden.
  • Bei der ersten Verletzung einer diskriminierenden Stellenausschreibung erfolgt nur eine Ermahnung; die Gruppe empfiehlt, diese Ermahnung zu streichen und sofort eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 € zu verhängen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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