Rechnungshof‑Prüfung der Wiener U‑Bahn‑Ausbaupakete (2007‑2014)
abgestimmt am
30.03.2017
Zusammenfassung
Der Rechnungshof kritisiert die fehlende gesetzliche Grundlage und unklare Kostenaufteilung bei den Wiener U‑Bahn‑Ausbaupaketen und fordert mehr Transparenz sowie klare vertragliche Regelungen.
einfache MehrheitXXV30.03.2017
Bericht
Schienentransport
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Es fehlt eine gesetzliche Basis nach § 2 F‑VG 1948 für die seit 1980 getroffenen privatrechtlichen Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und Land Wien.
Die jährlichen Bundesbeiträge wurden von 109 Mio. € (2007) auf 78 Mio. € (ab 2013) gesenkt, wodurch die Vorfinanzierung des Bundesanteils stark anstieg (von 90,45 Mio. € auf 224,04 Mio. €).
Aus dem gemeinsamen 50‑/‑50‑Budget des Neubaus wurden nicht‑U‑Bahn‑bezogene Kosten finanziert: bauliche Erhaltung, ein Verkehrsmuseum, Eröffnungsfeierlichkeiten (5,34 Mio. €) und Nachrüstungen wie Videoüberwachung.
Es gibt keine klaren Definitionen für "Neubau" versus "Erhaltungs‑/‑Sanierungsinvestitionen“ sowie für den Fahrzeugbedarf und die notwendige Reserve, was zu uneindeutigen Kostenzuordnungen führt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.